Definition
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Er „…wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Es handelt sich hierbei um einen unter normalen Verhältnissen zustande kommenden Durchschnittswert.
