Grundlage
Üblicherweise wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der sowohl das Gebäude als auch den Grund und Boden beinhaltet. Da sich jedoch nur das Gebäude und nicht das Grundstück abnutzt, darf auch nur der Gebäudewertanteil am Kaufpreis im Sinne von Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer vermieteten Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden.
Ziel
Ziel der Kaufpreisaufteilung ist es, die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) zu ermitteln. Eine Stellungnahme durch einen Sachverständigen kann die AfA-Bemessungsgrundlage gegenüber der BMF-Arbeitshilfe deutlich erhöhen. Daher sollten Eigentümer die Kaufpreisaufteilung durch einen geeigneten Nachweis in Form einer Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung immer selbst in die Hand nehmen und nicht dem Finanzamt überlassen.
