Sachverständige Bewertung – ruhig, strukturiert, nachvollziehbar
Ich erstelle Immobilienbewertungen für private Eigentümer, Erbengemeinschaften und Banken im Münsterland. Im Mittelpunkt stehen eine klare Methodik, belastbare Unterlagen und eine saubere Herleitung des Ergebnisses.
Ob Verkauf, Finanzierung oder Vermögensübersicht: Eine Bewertung muss verständlich, objektiv und nachvollziehbar sein.
Sorgfalt in der Datenerhebung und Transparenz in der Herleitung
Jede Bewertung basiert auf nachvollziehbaren Objekt- und Marktdaten. Dazu gehören Lage, Zustand, Unterlagen, Modernisierungen und objektspezifische Besonderheiten. Ziel ist ein Ergebnis, das fachlich belastbar und für Auftraggeber verständlich ist.
DIAZert‑Qualitätsstandard
Seit Ende der 1990er Jahre haben sich in Deutschland zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung und Immobiliengutachter etabliert. Die fachlichen Voraussetzungen und die tätigkeitsbezogenen Anforderungen für die Zertifizierung wurden in Zusammenarbeit mit Sachverständigenverbänden, Finanzwirtschaft, Banken, Industrie, Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie der behördlichen Wertermittlung definiert und durch freiwillige Akkreditierung abgesichert.
Der Qualitätsstandard der DIAZert orientiert sich an den europäischen Qualitätsstandards von TEGoVA, der europäischen Dachorganisation nationaler Bewerterverbände (www.tegova.org). Dieser Standard fordert die Einhaltung der Grundsätze von Unparteilichkeit, Transparenz, Objektivität und Vergleichbarkeit. Gleichzeitig gelten fachliche Mindestanforderungen, die einzuhalten sind.
Die Zertifizierungsprüfung bei der DIAZert basiert auf objektiven Kriterien zur Messung der Kompetenz. Sie besteht im Regelfall aus einer schriftlichen Prüfung in drei Teilen, einer mündlichen Prüfung sowie der Prüfung einzureichender Gutachten. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis praktischer Tätigkeiten im Zertifizierungsbereich.
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal ist der Kompetenzerhalt während der Dauer der Zertifizierung: Das Regelwerk der DIAZert fordert die jährliche Überprüfung eines einzureichenden Gutachtens sowie eine jährliche Fortbildungspflicht über 20 Zeitstunden. Damit wird sichergestellt, dass der aktuelle Stand der Technik und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Auftraggeber sollten wissen, dass die Grundlage des Zertifizierungsverfahrens von jeder Zertifizierungsstelle selbst erarbeitet werden kann. Da die Bezeichnung „zertifizierter Sachverständiger" und „Immobiliengutachter" nicht gesetzlich geschützt ist, empfiehlt es sich, auf einen klar beschriebenen und nachweisbaren Qualitätsstandard zu achten.
Anfrage zur Bewertung
Schicken Sie die Eckdaten zu Objektart, Anlass und Zeitrahmen. Für die Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Hauptseite.
